Schleusenzeiten
Schleuse Hooksiel (Stand 19.02.2024)
Schleusenzeiten Hooksiel:
Schleusenplan 2024 : Download
Schleusenplan 2023 ab 01.10.2023: Download
Schleusenplan 2023 bis 30.09.23: Download
Bei normalen Niedrigwasser beträgt die Solltiefe über dem Drempel ca. 1,60 m; die Solltiefe in der Zufahrt zum Vorhafen 1,80 m.
Die Kammerlänge beträgt 70,00 m, die Kammerbreite 7,90 m, Tiefe bis 3,00 m. Bei Wasserständen über NN + 2,10 m wird nicht geschleust.
In den Monaten November bis März erfolgen die Schleusungen in der Zeit von Montags bis Freitags zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr nur nach Absprache und vorheriger Anmeldung.
Die Schleuse Hooksiel (Herr Ganser/Herr Gerbers) ist wie folgt erreichbar: 04425/430 oder 04425/958050; Fax: 04425/973958, Mail: schleuse@wangerland.de
Die Benutzungsordnung finden Sie hier und die Hinweise für Gastschiffe stehen Ihnen hier zur Verfügung
Presseinformation N-Ports 22.07.2022:
Laut einer Pressemitteilung von Niedersachsen Ports soll die Schleuse Hooksiel in den nächsten Jahren einer "Frischzellenkur" unterzogen werden.
Die vollständige Pressemitteilung könnt ihr hier downloaden: Link
Schleuse Maadesiel (Stand 2023)
Schleusenzeiten Schleuse Maadesiel - Schleusen und Brückenzeiten
Die Schleusenzeiten sind Tideabhängig. Bei Niedrigwasser kann nicht geschleust werden. In der Woche wird jeweils Morgens und Abend geschleust. Dienstags ist Ruhetag. Am Wochenende steht die Schleuse fast durchgängig zur Verfügung.
Aktuelle Schleusenpläne für das Jahr 2023 stehen hier zum Download bereit.
Die Schleusengebühren betragen 5 Euro pro Schleusengang. Die Brücke wird an den Wochenenden analog zu den Schleusenzeiten bedient. Sonderöffnungen können angemeldet werden; Telefonnummern finden Sie hier
Schleusungen in der Zeit von 4 Stunden vor Hochwasser bis 4 Stunden nach Hochwasser.
Infos zur Schleuse:
MTH vor der Schleuse: 3,50m
MNW im Schleusenpriel: +0,80m
Schleusendrempel bei MNW: +1,80m
Schleusenkammer 26m x 8m
Die Schleuse Maadesiel kann während der Wintersaison unter der Rufnummer 04421-64336 erreicht werden. Eine frühzeitige Anmeldung ist erforderlich. Der reguläre Schleusenbetrieb läuft wieder ab dem 15.04.
Sonderöffnungen können wie folgt angemeldet werden:
Brückenöffnungen in der Woche durch die Stadt Wilhelmshaven vorher anmelden bei Herrn Kowollik, Tel.: 0 44 21 / 16 – 25 77 oder 01 57 / 84 74 38 89. Falls nicht erreichbar: Walter Iken, Tel.: 01 52 / 03 46 56 96 oder Uwe Tjaden, Tel.: 0 15 77 / 1 40 86 38. Maadebrücke (nur wenn besetzt): 0 44 21 / 6 43 69
SCHLEUSENWÄRTER
Jürgen Eilts
Schleusenkanzel 0 44 21 - 64 33 6
Privat 0 44 21 - 61 25 9
Schleuse Varel (Stand: 2024)
BFS 2023/2 Information zur Vareler Schleuse - „Wilhelm - Kammann - Schleuse“
Die „Wilhelm - Kammann - Schleuse“ ist eine Sielschleuse und kann nur bei Gleichstand von Außen - und Binnenwasser geöffnet werden.
Generelle Schleusungen finden in den Monaten April bis Oktober in der Zeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr statt, wenn in dieser Zeit auch Hochwasser ist.
Für die Anmeldung aller nicht in Varel beheimateten Schiffe sind Meldestellen (auf der Schleuse und im Vereinsheim des WSV Varel e. V. „Bistro Vareler Schleuse“) eingerichtet.
Schleusenzeiten (Schleusenöffnung in der Regel ca. 30 - 45 Minuten) sind:
- bei Flut (auflaufendes Wasser) zwischen ca. 2 1/2 Stunden vor Hochwasser
- bei Ebbe (ablaufendes Wasser) zwischen ca. 1 Stund nach Hochwasser
Die Zeitangaben beziehen sich auf den Verlauf einer mittleren Tide. Als Bezugszeiten gelten - ohne Umrechnung der mittleren Gezeitenunterschiede zur Vareler Schleuse - die Angaben aus dem BSH Gezeitenkalender Wilhelmshaven, Alter Vorhafen.
- Schleusungen in der Zeit zwischen 22.00 bis 06.00 Uhr sind nur auf Voranmeldung und nach Rücksprache mit dem Schleusenpersonal möglich. Telefon Schleuse 04451-3600 – während der Schleusenzeiten erreichbar – sonst Anrufbeantworter mit Rückrufmöglichkeit
- In den Monaten November bis März wird nur auf Voranmeldung (mind. 1 Tag vorher) geschleust.
- Wochenendschleusungen müssen bis Donnerstag, 13:00 Uhr, angemeldet werden.
Außerordentliche Betriebszeiten, besondere Schleusenschließungen sowie das Absenken des Wasserstandes im Hafen unter das übliche Niveau und das generelle Ablassen des
Wassers (für Spül- und Reparaturarbeiten sowie Wasseraustausch) über eine oder mehrere Tiden werden per Bekanntmachung angekündigt.
Das Ablassen des Wassers kann auch kurzfristig erforderlich sein. Alle Bootseigner haben dafür Vorsorge zu treffen.
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Weitergehende Informationen zu den Schleusenzeiten gibt es hier: Link
Seeschleuse Wilhelmshaven (Stand: 2024)
Betriebszeiten der Seeschleuse: 24 Stunden täglich
2. Schleusungen für die Sportschifffahrt
2.1 Schleusungen an bestimmten Wochenenden
08. März bis 25. März
26. März bis 13. September
14. September bis 04. Oktober
2.2 Besondere Schleusungen an bestimmten Tagen
31. März Ostersonntag - Sonntag
01. April Ostermontag - Montag
01. Mai Maifeiertag - Mittwoch
09. Mai Christi Himmelfahrt - Donnerstag
19. Mai Pfingstsonntag - Sonntag
20. Mai Pfingstmontag - Montag
03. Oktober Tag der Deutschen Einheit - Donnerstag
2.3 Besondere Hinweise für die Sportschifffahrt
Schleusungen für die Sportschifffahrt sind jederzeit möglich, wenn aus betrieblichen Gründen keine Sammelschleusungen zur selben Zeit durchgeführt werden. Anmeldeverfahren: siehe Nr. 1.1.
3. Sonstige Regelung
3.1 Die planmäßigen Schleusenzeiten können bei bevorrechtigten Schleusungen für Schiffe der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesmarine und anderer Schifffahrtsbetreiber kurzfristig geändert werden.
3.2 Die Kaiser-Wilhelm-Brücke, die Deichbrücke und die Rüstringer Brücke werden in Angleichung an die o. g. Betriebszeiten der Seeschleuse geöffnet.
In der Zeit zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr (Montag - Freitag) und in der Zeit zwischen 16:00 Uhr und 08:00 Uhr (Wochenenden und Feiertage) werden vorgenannte Brücken nur auf Anforderung der Berufsschifffahrt geöffnet. (Anmeldung mindestens 1 Stunde vor Ankunft über Telefon-Nr. 04421 42100)
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Download BFS 1/24 Seeschleuse Wilhelmshaven
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Download Info Marinestützpunkt - Durchfahrtregeln: Link
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Benutzungsordnung (Schutz- und Sicherheitshafenverordnung - SchSiHafV)
Abschnitt 3: Besondere Vorschriften für den Hafen Wilhelmshaven
§ 33 Allgemeines
(1) Das Hafengebiet umfasst den gesamten Neuen Vorhafen, die Seeschleuse und erstreckt sich weiter in südliche Richtung bis an die Grenze des militärischen Hafenbereichs, die im Abstand von 100 m parallel zu den Binnenhäuptern der Seeschleuse verläuft. Die erfassten Wasser- und Landflächen sind Teil des militärischen Sicherheitsbereiches der Marineanlage Heppenser Groden, Wilhelmshaven.
(2) Im Hafengebiet gelten die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3209; 1999 I S. 193), die durch Artikel 60 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, und die Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 816), die zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 der Verordnung vom 18. März 2009 (BGBl. I S. 647) geändert worden sind, in Verbindung mit der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 813), die zuletzt durch Artikel 62 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Hafenbehörde ist der militärische Hafenkapitän der Marineanlage Heppenser Groden, Wilhelmshaven. Der militärische Hafenkapitän ist an Werktagen auf dem UKW-Kanal 11 in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr unter dem Rufzeichen „WILHELMSHAVEN NAVAL PORT RADIO“ empfangsbereit. Er ist auch unter der Telefonnummer + 49 4421-68 49 20 zu erreichen.
(4) Die Hafenbehörde kann Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote innerhalb des Hafenbereichs anordnen und deren Einhaltung überwachen. In Notfällen koordiniert sie die erforderlichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr.
(5) Die Verkehrsregelung beim Ein- und Auslaufen in die beziehungsweise aus der Seeschleuse wird von den Schleusenbediensteten des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Wilhelmshaven durchgeführt.
§ 34 Benutzungsbestimmungen für den Neuen Vorhafen
(1) Das Befahren des Neuen Vorhafens außerhalb eines Korridors bis 100 m beiderseits der Richtfeuerlinie von der Hafeneinfahrt bis zu den Schleusenkammern durch ein nichtmilitärisches Fahrzeug ist verboten.
(2) Der Kapitän eines Fahrgastschiffes im Rahmen von Hafenrundfahrten hat sich bei jedem Einlaufen auf UKW-Kanal 11 bei der Hafenbehörde anzumelden.
(3) Die Hafenbehörde kann die Benutzung des Neuen Vorhafens einschränken oder verweigern, wenn dies allgemeine Hafenbelange oder militärische Gründe erfordern. Die Hafenbehörde kann den Neuen Vorhafen und die Seeschleuse jederzeit sperren, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich ist. Die Hafenbehörde unterrichtet über ihre Anordnungen nach den Sätzen 1 und 2 unverzüglich die zivilen Hafenbehörden, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven und die Wasserschutzpolizei Wilhelmshaven.
(4) Auf Anordnung der Hafenbehörde können die Kapitäne von Fahrzeugen verpflichtet werden, einen Lotsen anzunehmen. Für die Überwegung zur Seeschleuse gilt die Weser/Jade Lotsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.
(5) Jeder Kapitän eines Fahrzeugs, der beabsichtigt mit seinem Fahrzeug die Schleuse zu befahren, ist verpflichtet, sich vor dem Einlaufen in die Seeschleuse bei der Schleusenaufsicht anzumelden. Satz 1 gilt nicht für Sportfahrzeuge; eine Anmeldung wird jedoch empfohlen. Die Küstenfunkstelle „WILHELMSHAVEN LOCK“ ist während der Schleusenbetriebszeiten auf den UKW-Kanälen 13 und 16 empfangsbereit.
(6) Der militärische Sicherheitsbereich ist mit mäßiger Geschwindigkeit, jedoch ohne Verzögerung zu durchfahren. Die Anker müssen klar zum Fallen sein.
(7) Das Anlegen im Neuen Vorhafen ist für zivile Fahrzeuge nur mit Genehmigung der Hafenbehörde gestattet. Die Genehmigung wird in Notfällen durch die Hafenbehörde erteilt.
(8) Sportfahrzeuge dürfen andere Fahrzeuge nicht behindern. Treten Wartezeiten zum Schleusen ein, müssen Kapitäne von Sportfahrzeugen diese an den von der Hafenbehörde festgelegten, rot gekennzeichneten Liegeplätzen (Festmacherdalben) anlegen. Außer zum Festmachen dürfen die Fahrzeuge nicht verlassen werden.
§ 35 Benutzerbestimmungen für die Seeschleuse
(1) Die Schleusenbetriebszeiten werden vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven öffentlich bekannt gegeben.
(2) Außerhalb der festgelegten Betriebszeiten sind Schleusungen nur in besonderen Fällen nach vorheriger Absprache mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven möglich.
(3) Den schifffahrtspolizeilichen Anweisungen der Schleusenbediensteten ist Folge zu leisten.
(4) Ist eine Schleusenkammer durch das entsprechende Einfahrtssignal freigegeben worden, darf nur einzeln eingelaufen werden. Die Schleusenbediensteten bestimmen die Reihenfolge des Einlaufens und die Liegeplätze in der Schleusenkammer.
(5) Alle Fahrzeuge sind in der Schleuse festzumachen. Ausnahmegenehmigung erteilt der Hafenkapitän. Für die Nutzung der Landpoller oder auf Anweisung des Schleusenmeisters sind Festmacher zu nehmen.
(6) Die Festmacherleinen müssen während des Schleusungsvorganges bordseitig ununterbrochen bewacht werden. Sie dürfen erst losgeworfen werden, wenn die Ausfahrt freigegeben ist oder Schleusenbedienstete hierzu auffordern.
§ 36 Signale
(1) Als Vorhafensperrsignal werden zwei feste rote Lichter übereinander verwendet. Das Vorhafensperrsignal wird auf dem Signalturm auf der Westmole gezeigt. Mit dem Zeigen des Vorhafensperrsignals ist das Einlaufen in den Neuen Vorhafen verboten.
(2) Als Schleusensignale werden auf dem Signalturm auf der Westmole und auf den Schleusenhäuptern gezeigt:
1. Einfahren in die Seeschleuse und Zufahrt durch den Neuen Vorhafen zum Zwecke der Schleusung verboten (zwei feste rote Lichter nebeneinander).
2. Freigabe wird vorbereitet, Sportboote dürfen zum Zwecke der Schleusung in den Neuen Vorhafen einlaufen (ein festes rotes Licht).
3. Einfahrt frei (zwei feste grüne Lichter und zusätzlich ein festes weißes Licht über dem linken grünen Licht).
§ 37 Verbote im Hafenbereich
(1) Im Hafenbereich verboten sind
1. Baden,
2. Sporttauchen, Surfen und Jetskifahren,
3. das Abbrennen von Feuerwerkskörpern,
4. jegliche Verunreinigung des Hafens.
(2) Der Gebrauch von Ortungsgeräten und Funksendeanlagen ist nur zum Zwecke der Navigation oder nach besonderer Genehmigung der Hafenbehörde zulässig.
Teil 3 Schlussvorschriften
§ 38 Gültigkeit anderer Vorschriften
Soweit diese Verordnung nichts Abweichendes bestimmt, bleibt die Geltung anderer Rechtsvorschriften,
– insbesondere der Kollisionsverhütungsregeln nach der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln),
– der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung,
– der Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung vom 8. August 1989 (BGBl. I S. 1583),
– der Schifffahrtsordnung Emsmündung (Anlage A zu dem deutsch-niederländischen Abkommen vom 22. Dezember 1986 über die Schifffahrtsordnung in der Emsmündung (BGBl. 1987 II S. 141, 144)), in den jeweils geltenden Fassungen, unberührt.
§ 39 Ausnahmen für den öffentlichen Dienst
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.
§ 40 Ausnahmen für die „Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“
Die Fahrzeuge der „Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“ sind von den Verboten dieser Verordnung ausgenommen, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Rettungsaufgaben im Einzelfall unumgänglich ist.
Schleuse Leysiel (Stand: 2024)
Jahresbetriebszeiten für die Schleuse Leysiel:
Zeitraum Montag - Freitag Samstag Sonn-/ Feiertage
15. März bis 31. Oktober:
- 4 Stunden vor bis 3 Stunden nach Hochwasser
Fr bis 22 Uhr
Sa/ So nicht vor 5 Uhr
Sa bis 22.00 Uhr
1. November bis 14. Dezember:
- 4 Stunden vor bis 3 Stunden nach Hochwasser nach telefonischer Vereinbarung und
- Sonntagabends 4 Stunden vor bis 3 Stunden nach Hochwasser
15. Dezember bis 14. März:
- 7.30 - 16.00 Uhr Nach telefonischer Vereinbarung
Die Schleusenzeiten richten sich nach der Tide Norderney.
Auskunft während der Betriebszeiten unter Tel.: 04926/ 20 00.
Darüber hinaus ist die Schleuse über UKW-Funk, Kanal 68 zu erreichen
Weitere Infos
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