Geschäftsordnung
Geschäftsordnung Sail-Lollipop Regatta Verein e.V.
Vorbemerkung
Bei einigen Texten haben wir aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.
§ 1 Geltungsbereich
Die Geschäftsordnung ist eine Ergänzung der Vereinssatzung und kann durch Beschlüsse des Vorstandes erweitert und geändert werden. Die Bestimmungen der Satzung haben jeweils Vorrang.
§ 2 Beiträge
Der Verein besteht aus ordentlichen (aktiven) und fördernden (passiven) Mitgliedern.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder 28,00 EUR, für fördernde Mitglieder 24,00 EUR. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 12,00 EUR, wenn ein Elternteil Mitglied im SLRV ist, bei einer alleinigen Mitgliedschaft 24,00 EUR.
Ordentliche Mitglieder im Sinne dieser Geschäftsordnung sind Mitglieder, die eine Mitgliedschaft in einem DSV-Verein benötigen, sowie Eigner und Miteigner von Wasserfahrzeugen. Alle anderen Mitglieder sind fördernde Mitglieder, sofern sich nicht Kind oder Jugendlich sind.
Die Beiträge sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten, wobei auch im Aufnahmejahr bei unterjähriger Aufnahme ein gesamter Jahresbeitrag erhoben wird.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch den SLRV per SEPA-Basislastschrift nach Eingang des Aufnahmeantrages jeweils im Voraus für das laufende Kalenderjahr erhoben. Auf besonderen Antrag kann durch den Vorstand die Überweisung erlaubt sein.
Erklärt das Mitglied bis zum 31.Dezember. des Jahres keinen Austritt, so wird der Beitrag für das folgende Jahr jeweils zum 5. Januar erhoben.
Bei Austritt, Streichung, Ausschluß oder Tod eines Mitglieds innerhalb eines Jahres gibt es keinen Anspruch auf zeitanteilige Erstattung der Beiträge.
§ 3 Liegeplätze
Der Verein stellt seinen ordentlichen Mitgliedern Liegeplätze im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung. Der Vorstand entscheidet über alle Liegeplatzangelegenheiten. Die Gebühren und Bedingungen für Liegeplätze werden durch einen besonderen Vertrag vereinbart.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung ist in der vorliegenden Form von dem Vorstand des Vereins am 23.12.2024 beschlossen worden.
Die Geschäftsordnung zum Ausdrucken
Die Geschäftsordnung des Vereins kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.