Steuerrechtliche Erleichterungen für Vereine (LSB 12.10.20)
von Peter
Der Bundesrat hatte am 9. Oktober 2020 beschlossen,
- die Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3000 Euro und die Ehrenamtspauschale um 120 Euro auf 840 Euro zu erhöhen. Beide waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden.
- den Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen von derzeit 5000 auf künftig 7500 Euro zu erhöhen.
Der Niedersächsische Finanzminister hatte zudem beantragt:
- Zukünftig sollen zudem kleinere Vereine mit jährlichen Einnahmen von 45.000 Euro oder weniger nicht den strengen Maßstäben der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen. Die Regelung trägt für die zahllosen kleineren Vereine zu einem sehr sinnvollen Bürokratieabbau bei – und auch die zuständigen Finanzämter werden entlastet.
- Erstmalig sollen Holdingstrukturen im Gemeinnützigkeitsrecht und damit auch moderne Konzernstrukturen im gemeinnützigen Bereich ermöglicht werden
Gemäß der Nachricht des LSB teilt teilt der Bundesrat in seiner Pressemitteilung zum weiteren Verfahren mit:
Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor - dieser hat am 8. Oktober 2020 bereits mit den Beratungen in 1. Lesung begonnen. Nach Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.