Niedersachsen: Urlaubsverbot für auswärtige Gäste gekippt

von Peter

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag die sogenannte Landeskinderregelung vorläufig außer Vollzug gesetzt hat. Die Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich, d.h. die betroffene Regelung ist in Niedersachsen gegenwärtig nicht zu beachten. Den Inhalt des Eibeschlusses findet ihr hier: Nds. Oberverwaltungsgericht

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