Niedersächsische Verordnungen COVID-19 gültig ab 20.04.2020

von Peter

Die aktuelle Verordnung geht zurück auf den am 15.04.2020 in einer Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder gefassten Beschluss: Beschluss der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020

Verstöße gegen die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus werden entsprechend des am 08.04.2020 vorgestellten Bußgeldkatalogs geahndet.

Quelle: niedersachsen.de

Zurück