Mitnahme Rettungswesten im Flugzeug

von Peter

Künftig darf jeder Passagier eine Rettungsweste mit maximal zwei CO₂-Patronen und nicht mehr als zwei Ersatzpatronen im Gepäck mitführen.

Die bis Ende des Jahres 2018 geltenden Größenbeschränkungen für CO₂-Patronen (28 g CO₂) in Rettungswesten wurden aufgehoben. Diese Änderungen wurden im „Dangerous Goods Panel“ der ICAO, einer Unterorganisation der UNO, beschlossen und in den ICAO T.I. veröffentlicht. Damit sind sie weltweit gültig. Sie wurden ebenfalls in den Gefahrgutbestimmungen der IATA (DGR) übernommen.

Letztendlich ist es aber jeder Fluggesellschaft und am Schluss jedem Flugkapitän überlassen, ob er die Mitnahme gestattet, denn der Kapitän hat das Hausrecht. Je nach aktueller Lage, beispielsweise gestiegene Terrorismusgefahr, kann er Verbote aussprechen. Die Bundespolizei an den Flughäfen darf das ebenso.

Quelle: Secumar

 

 

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