Information der WSP Wilhelmshaven

von Peter

Hallo von der WSP!

Es wurde Kontakt mit den Landkreisen Friesland und Wittmund, der Stadt Wilhelmshaven aufgenommen. Sämtliche Ansprechpartner der LK/Kommune haben  folgendes erklärt:

Grundsätzlich gilt das Infektionsschutzgesetz, neuste Änderung vom 6.3.2021 Corona Verordnung Niedersachsen. Hier wird der Sportbootbetrieb geregelt und ausführlich beschrieben.  Treffen mit mehrere Personen aus verschiedenen Haushalten, z.B. beim  Kranen der Sportboote etc. wird in Abhängigkeit von der Inzidenz die Anzahl der Personen geregelt. Hier reagiert und agiert der jeweilige Landkreis oder Kommune mit den zuständigen Gesundheitsämtern und legt nach dem sogenannten Stufenplan die Maßnahmen fest. Grundmaßnahmen sind festgelegt, können jedoch auch nach oben hin korrigiert werden, d.h. strengere Maßnahmen. Eine gesonderte Allgemeinverfügung für Häfen und Anlagen ist nicht vorgesehen.

Dies bedeutet in der Praxis, wenn sich die legale Möglichkeit des Kranens ergibt, muss das Boot zum eigenen Dauerliegeplatz überführt werden, ohne andere Häfen zwecks Übernachtungen anzulaufen, da hier ein Beherbergungsverbot gilt.

Das Auslaufen vom Dauerliegeplatz zum Segeln ist somit auch nur mit der Rückkehr zum eigenen Liegeplatz möglich.

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