DSV prüft Klage gegen Nordsee-Befahrensverordnung

von Peter

Einer der Hauptkritikpunkte des DSV ist das generelle Verbot des Wingsurfens auf den Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich dieser Verordnung. „Dieses Verbot kommt komplett überraschend und ohne jegliche sachliche und fachliche Begründung“, so DSV-Sydikus Andreas Löwe. Auch ist es laut der Verordnung nicht mehr erlaubt, entlang der Fahrwasser im Schutzgebiet trockenzufallen.

Der DSV hatte im Rahmen der Verbändebeteiligung etliche Einwendungen zum Referentenentwurf der Verordnung eingebracht. „Der ganz überwiegenden Zahl der Einwendungen des DSV wurde jedoch nicht gefolgt“, sagt Löwe.

Der vollständigen Text, mit diversen Links, ist hier veröffentlicht: DSV

 

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