Auswirkung der neuen Corona-Verordnungen auf den Segelsport

von Peter

Aufgrund einer Anfrage der Zeitschrift YACHT vom 29.10.2020 bei den zuständigen Ministerien in Norddeutschland, ist davon auszugehen, dass uns Seglern der Weg zum Boot nicht verwehrt wird.

Die Umsetzung der Vereinbarungen vom letzten Mittwoch zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Bundesländer in Landesrecht bleibt abzuwarten. Die Maßnahmen treten erst ab Montag, den 3. November in Kraft.

Der Vizepräsident des Deutschen Segler-Verbands Andreas Löwe schätzt die Situation gegenüber der YACHT für Segler derzeit wie folgt ein (Stand 29.10.2020):

"Es gelten die allgemeinen Kontaktregeln. Besondere Regelungen, die den Zugang verbieten würden, kann ich noch nicht sehen. Aus den bisherigen Veröffentlichungen kann ich auch noch nicht sehen, dass Häfen gesperrt werden sollen. Allerdings gelten die Einschränkungen für den Sport, das heißt, entweder mit dem eigenen Hausstand oder zu zweit. Genaueres kann man aber erst sagen, wenn die neuen Allgemeinverfügungen beziehungsweise Verordnungen da sind."

Und Löwe weiter: "Da touristische Nutzungen beschränkt werden sollen, kann es zu Einschränkungen wie etwa Übernachtungsverboten oder Anlaufen fremder Häfen kommen. Aber das Verbringen des Bootes ins Winterlager oder Überführung dorthin kann meines Erachtens als notwendige Fahrt bezeichnet werden."

Für den Zugang zu den Winterlagern sehe er keine Probleme. Löwe: "Hier wird kein Sport getrieben, sodass ich momentan keine Schwierigkeiten sehe, solange nicht mehr als die maximal zehn Personen aus zwei Hausständen zusammenkommen."

Quelle: Yacht

             Segler-Verband Schleswig-Holstein     

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