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1. Die Geschäftsordnung ist eine aktuelle Ergänzung der Vereinssatzung und kann durch Beschlüsse der Jahreshauptversammlung erweitert und geändert werden.
2. Der Verein besteht aus ordentlichen (aktiven) und fördernden (passiven) Mitgliedern.
3. Jedes Mitglied zahlt einen Beitrag von 24,00 € jährlich.
4. Die Beiträge sind grundsätzlich im voraus zu entrichten, wobei auch im Aufnahmejahr bei unterjähriger Aufnahme ein gesamter Jahresbeitrag erhoben wird.
5. Der Mitgliedsbeitrag wird durch den SLRV im Lastschriftverfahren nach Eingang des Aufnahmeantrages jeweils im voraus für das laufende Kalenderjahr erhoben.
6. Erklärt das Mitglied keinen Austritt, so wird der Beitrag für folgende Jahre jeweils im Dezember eines jeden Jahres für das folgende Jahr im Voraus erhoben.
7. Bei Austritt, Streichung, Ausschluß oder Tod eines Mitglieds innerhalb eines Jahres gibt es keinen Anspruch auf zeitanteilige Erstattung der Beiträge.
8. Der Verein stellt seinen ordentlichen Mitgliedern Liegeplätze im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung. Der Vorstand entscheidet über alle Liegplatzangelegenheiten. Die Gebühren und Bedingungen für Liegeplätze werden durch besonderen Vertrag vereinbart.
Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 21.05.2011
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